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Studentenvertretung Julia Baier Nick Koch (Stellvertreter) Studentenvertretung am Joseph Haydn Konservatorium (laut § 19 der Schulordnung des Joseph Haydn Konservatoriums) Die StudentInnen des Joseph Haydn-Konservatoriums haben das Recht der Vertretung ihrer Interessen gegenüber der Direktion und den Lehrern des Joseph Haydn Konservatoriums sowie das Recht auf Mitgestaltung des Schullebens. Diese Rechte haben sie unter Bedachtnahme auf § 1 und des 2 des Statutes des Joseph Haydn Konservatoriums auszuüben. a) Insbesondere stehen den SchülerInnen/StudentInnen folgende Rechte zu:
c) Die Organisation der Wahl obliegt dem Direktor des Joseph Haydn Konservatoriums. Er hat zu diesem Zweck eine Studentenversammlung innerhalb von vier Wochen nach Ablauf der Einschreibungsfrist einzuberufen, im Rahmen derer die Wahl stattzufinden hat. 14 Tage vor der Wahl ist der Wahltermin und eine Liste der ordentlich Studierenden vom Direktor an geeigneter Stelle im Joseph Haydn Konservatorium zu veröffentlichen. Bis zur Wahl können Vorschläge für Bewerber von den StudentInnen erstattet werden, zu welchen der (die) jeweilige BewerberIn die Zustimmung erklärt haben muß. d) Als Studentenvertreter/In gewählt ist, wer die unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Als die Vertretung gewählt ist der (die) BewerberIn mit der nächsthöchsten Stimmenanzahl. Erreicht kein(e) BewerberIn die unbedingte Mehrheit, so hat zwischen jenen KandidatInnen, die die meisten Stimmen auf sich vereinigt haben, eine Stichwahl stattzufinden. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. e) Der (die) gewählte StudentenvertreterIn und die Vertretung sind nach Auszählung der Stimmen vom Direktor im Joseph Haydn Konservatorium öffentlich bekanntzumachen. Ihre Funktion endet mit Ablauf des Studienjahres, Ausscheiden aus dem Joseph Haydn Konservatorium, Rücktritt oder Abwahl. f) Der (die) StudentenvertreterIn oder die Vertretung ist abgewählt, wenn es die unbedingte Mehrheit der ordentlich Studierenden beschließt. Auf die Abwahl sind die Grundsätze für die Wahl mit der Abweichung anzuwenden, daß die Studentenversammlung vom Direktor über Antrag eines Viertels der Wahlberechtigten binnen zwei Wochen einzuberufen ist. g) Bei Ausscheiden des (der) StudentenvertreterIn oder der Vertretung aus ihrer Funktion sind unverzüglich Neuwahlen durchzuführen. Die Funktion des (der) neugewählten StudentenvertreterIn bzw. der Vertretung dauert bis zum Ende des laufenden Studienjahres. |
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Joseph Haydn Konservatorium des Landes Burgenland, Glorietteallee 2, A-7000 Eisenstadt Tel +43 (0) 2682 / 63734, Fax +43 (0) 2682 / 63734-4, E-Mail office@haydnkons.at konzeption, design und realisierung: gitc.at |
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